Fahrtkostenzuschuß durch die SGKK

Antrag auf Fahrkostenzuschuß / Krankentransporte.

Die Salzburger Gebietskrankenkasse übernimmt Transportkosten zur nächstgelegenen, geeigneten Behandlungsstelle, wenn ärztlich bescheinigt wird, dass der gehunfähig erkrankte Versicherte aufgrund seines Zustandes kein öffentliches Verkehrsmittel (auch
nicht mit Hilfe einer Begleitperson) benutzen kann. Personen, die von der
Rezeptgebühr befreit sind, können ab 1. Jänner 2018 ein Fahrtkostenzuschuss
beantragen.

Nähere Informationen wann die Kosten für Krankentransporte und in welcher
Höhe übernommen werden, finden Sie
unter www.sgkk.at

Und natürlich informiert Sie auch die
SGKK telefonisch oder per Email.

Kontakt
Transportkosten
0662 8889-1703
transportkosten@sgkk.at

Fahrtkostenzuschuss
0662/8889 – 8211
Ast_Hallein@sgkk.at

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